Beiträge

Um die monatlichen Kosten zu decken, die für Erhalt und Wachstum des Projektes entstehen, wünschen wir uns, dass so viele Menschen wie möglich uns in Form einer Spenden oder einer Mitgliedschaft unterstützen.

Die verschiedensten Arten der Unterstützung sind herzlich willkommen!


Die wohl einfachste Möglichkeit ist eine Spende bei einem Besuch zu hinterlassen oder uns einmalig oder als Dauerauftrag auf folgendes Konto zu überweisen:

Niemandsland e.V.

IBAN: DE59430609674033633400
BIC: GENODEM1GLS

Fördermitgliedschaft

Beitrag: Mindestens 5 € monatlich/60 € im Jahr
Geltungsdauer: 1 Jahr
Verlängerung: automatisch
Kündigungsfrist: 2 Monate vor Ende der Mitgliedschaft
Rechte: keine
Pflichten: keine

Projektmitgliedschaft

Beitrag: Mindestens 20 € monatlich
Geltungsdauer: 1 Monat
Verlängerung: auf Wunsch
Kündigungsfrist: keine
Rechte: Nutzung der Räume des NL für Projekte, Lagerung von Dingen, die zum Projekt gehören.
Pflichten: Beachtung der Hausordnung

Dinge, die länger als einen Monat nach Ablauf des Projektes im NL gelagert werden, gehen in Eigentum des NL’s über.

Vollmitgliedschaft

Beitrag: Mindestens 20 € monatlich/240 € im Jahr (auch Sozialbeitrag nach eigenem Ermessen ist möglich! Aber mindestens 5€/Monat)
Geltungsdauer: 1 Jahr
Verlängerung: automatisch
Kündigungsfrist: 2 Monate vor Ende der Mitgliedschaft
Rechte: Nutzung der Räume des NL für Projekte, Lagerung von Dingen, die zum Projekt gehören.
Pflichten: Beachtung der Satzung und Hausordnung
Stimmrecht: Das Vollmitglied erhält laut Satzung Stimmrecht, wenn es monatlich mindestens 7 Std. ehrenamtliche Arbeit (außerhalb eigener Projekte) im NL leistet.

Sonstiges:

Beiträge werden bei Beginn eines Jahres oder Projektes fällig.

Bei Gewährung einer Einzugsermächtigung bitten wir um Deckung auf dem Konto. Eine Rückbuchung ist mit Kosten verbunden. Die entstandenen Kosten werden vom Mitglied eingefordert.
Mitglieder können nach Selbsteinschätzung ermäßigt Beiträge zahlen. Diese gewährt der Vorstand nach Einreichung eines formlosen Antrages, dem im Normalfall entsprochen wird.
Um Verwaltungsaufwand zu reduzieren, gilt als Mitgliedschaftsjahr das Geschäftsjahr des Vereins.
Jahresbeiträge sind bis zum 15.1. des Jahres zu zahlen oder werden bei Gewährung einer Einzugsermächtigung bis zu diesem Datum eingezogen.
Monatsbeiträge sind bis zum 3. des Monats zu zahlen oder werden bei Gewährung einer Einzugsermächtigung bis zu diesem Datum eingezogen.
Beiträge für die Projektmitgliedschaft werden vor Projektbeginn fällig und bar gegen Quittung eingezogen.
Die Projektleiter/Sprecher werden gebeten die Geldforderungen selbstständig zu verwalten.
Beitritte sind auch mitten im Geschäftsjahr möglich. Der Jahresbeitrag wird dann monatsweise abgerechnet.
Lagerung von Dingen, die zu Projekten gehören, bitte mit den Projektsprechern b.z.w. dem Vorstand absprechen.
Abweichende Absprachen sind schriftlich zu dokumentieren.