Werkstattregeln

Entwurf Werkstattregeln und Satzung

Dies ist ein Entwurf der neuen Werkstattregeln und Satzung. Sie sollen mit Verstand und Augenmaß eingesetzt werden. Keiner ist perfekt und auch diese Regeln nicht. Änderungen sind daher jederzeit möglich.

Die Werkstatt soll allen Mitgliedern und Interessierten als Arbeitsraum zur Erfüllung ihrer individuellen Projektideen dienen. Damit das funktioniert müssen ein paar Regeln eingehalten werden. Viele der dargelegten Regeln sind eigentlich selbstverständlich, um Missverständnissen vorzubeugen werden sie aber trotzdem festgehalten. Sollte eine Regel vergessen worden sein, so gilt sie nach gesundem Menschenverstand natürlich trotzdem.

Möchtest Du ein Projekt beginnen melde Dich bitte bei Hanno oder Torsten. Mit ihnen kannst Du alles weitere klären.

Die zehn Werkstattgebote

1. Die Werkstattleiter haben das Sagen!

2. Halte die Werkstatt sauber!

3. Gehe ordentlich mit Werkzeug und Material um!

4. Nimm Rücksicht auf Umwelt und Nachbarn!

5. In der Werkstatt wird nicht geraucht oder Feuer gemacht!

6. Frage bevor Du Werkzeug und Material anderer Leute benutzt!

7. Sage Bescheid wenn etwas abgenutzt, verbraucht ist oder kaputt geht!

8. Die Werkstatt ist kein Mülllager!

9. Achte auf Deine Gesundheit und die der Anderen. Benutze Schutzausrüstung!

10. Wer Mist baut fliegt raus!

Werkstattleiter:

Die Namen der Werkstattleiter sind am Schwarzen Brett im Haupthaus und gut sichtbar in der Werkstatt ausgehängt.

Werkstattleiter können nur Mitglieder des Niemandslands werden.

Die Werkstattleiter stehen den Nutzern mit Rat und Tat zur Seite. Sie können allerdings nicht die Arbeit der Nutzer übernehmen. Für den Fortschritt der Projekte sind die Nutzer selbst verantwortlich.

Die Werkstattleiter handeln ehrenamtlich. Als Ausgleich für ihren Aufwand dürfen sie die Werkstatt für eigene Projekte und die Lagerung von Gegenständen in einem vernünftigen Maß kostenfrei nutzen. Führen sie Projekte mit kommerziellem b.z.w. gewerblichen Charakter durch, gelten die Regeln im Punkt: „Kommerzielle und gewerbliche Zwecke:“

Öffnungszeiten, Anwesenheit der Werkstattleiter:

Es werden feste Zeiten, an der die Werkstatt geöffnet ist und genutzt werden kann, vereinbart. Diese Zeiten werden am schwarzen Brett im Haupthaus und an der Werkstatttür ausgehängt. Die Werkstattleiter regeln die Anwesenheit in der Werkstatt individuell und nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Werkstattleiter und Nutzer. Um eine Regelmäßigkeit und einen guten Fortschritt der Projekte gewährleisten zu können, sollte ein Werkstattleiter regelmäßig und zu festen Zeiten anwesend sein können. Sollte ein Werkstattleiter nicht anwesend sein können, sind die anderen Werkstattleiter und die Nutzer der Werkstatt hierüber zu informieren. Sollte kein Werkstattleiter die Vertretung übernehmen können, sind die Nutzer der Werkstatt hierüber zu informieren. Sollten hierdurch Projektverläufe über den vereinbarten Zeitraum verzögert werden, werden die Zeiten kostenfrei an den vereinbarten Zeitraum angehängt.

Persönliche Daten:

Der Nutzer gibt bitte seinen Namen, seine Adresse und seine Kontaktdaten im Werkstattbuch/Ordner an. Die Daten werden nur intern verwendet und nicht an dritte weiter gegeben. Auf Wunsch werden sie nach Beendigung des Projektes wieder entfernt.

Zutritt zur Werkstatt, Schlüsselpfand:

Nicht Mitglieder können in der Werkstatt arbeiten, wenn einer der Werkstattleiter anwesend ist.

Mitglieder des Niemandslandes können für die Nutzung der Werkstatt einen Schlüssel gegen ein Pfand von ____20___ Euro erhalten und ohne Aufsicht dort arbeiten, sofern erkennbar ist, dass sie sicher mit den Materialien und Werkzeugen umgehen können. In Zweifelsfällen sollte auch hier ein Werkstattleiter anwesend sein. Nach Beendigung der Arbeit ist die Werkstatt abzuschließen.

Nach Beendigung des Projektes oder einer Veranstaltung gibt der Nutzer den Schlüssel wieder ab und erhält das Schlüsselpfand, nach Überprüfung des Zustandes der Werkräume, zurück.

Beiträge:

Nicht Mitglieder zahlen für die Nutzung der Werkstatt einen Monatsbeitrag von mindestens ___50___ Euro. Soll die Werkstatt nur bis zu zwei Wochen genutzt werden, wird mindestens ein halber Monatsbeitrag abgerechnet.

Vereinsmitgliedern steht die Werkstatt an bis zu drei Tagen innerhalb einer Woche im Monat kostenlos zur Verfügung. Eine kleine Spende wird aber gerne entgegen genommen. Wird die Werkstatt länger genutzt, zahlen Mitglieder einen Monatsbeitrag von mindestens ___25___ Euro. Bei einer Nutzung von maximal zwei Wochen wird ein halber Monatsbeitrag entrichtet.

Die Werkstatt soll auch Mitgliedern und Interessierten mit geringen oder keinen finanziellen Mitteln zur Verfügung stehen. In solchen Fällen können Sonderregelungen nach dem „Eine Hand wäscht die andere Hand“ – Prinzip getroffen werden. Das Schlüsselpfand wird auch in diesen Fällen erhoben.

Der Monat beginnt jeweils mit dem ersten Tag der Nutzung und endet mit dem gleichen Datum des Folgemonats. Der Monatsbeitrag ist jeweils VOR Beginn eines Monats zu entrichten.

Von diesem Beitrag wird der Strom bezahlt und Werkzeug gewartet oder neu beschafft.

Werden Maschinen mit großem Stromverbrauch in großem Umfang verwendet, wird um einen Stromkostenbeitrag gebeten.

Beitragsüberschüsse gehen in Eigentum des Niemandslandes über.

Nutzungsdauer:

Jeder Nutzer wird gebeten in etwa abzuschätzen wie lange er die Werkstatt benutzen wird. Ist die Frist abgelaufen, kann eine Verlängerung vereinbart werden. Ist erkennbar, dass das Projekt längere Zeit ruht und nach Aufforderung nicht weiter geführt wird, wird davon ausgegangen, dass das Projekt beendet ist und der Nutzer wird aufgefordert seine Materialien und Werkzeuge aus der Werkstatt zu räumen.

Als Nutzungsdauer gilt die Gesamtdauer des Projektes und nicht nur die Anzahl der Arbeitstage. Wird das Material und Werkzeug zum Beispiel einen Monat in der Werkstatt gelagert, aber nur zwei Tage gearbeitet, gilt der ganze Monat als Projektdauer und wird entsprechend abgerechnet.

Verzögert sich das Projekt, weil ein Werkstattleiter oder ein Nutzer nicht anwesend sein kann, werden die Zeiten ohne zusätzliche Beiträge angehängt.

Lagerung von Gegenständen:

Während des Projektverlaufs können Werkzeuge und Materialien der Nutzer in der Werkstatt gelagert werden. Für die Lagerung stehen Spinde zur Verfügung, die abgeschlossen werden können. Jeder Nutzer bringt dazu bitte ein eigenes Vorhängeschloss mit.

Möchte jemand etwas in der Werkhalle lagern, was mit keinem Werkprojekt verbunden ist, ist pro angefangenem Quadratmeter und Monat ein Beitrag von ___20___ Euro vorab zu entrichten. Ist die Lagerfrist abgelaufen wird zur Räumung aufgefordert. Wird die Lagerware nach einer Frist von einem Monat nach Aufforderung nicht entfernt, geht sie ins Eigentum des Niemandslandes über, wird verwertet oder kostenpflichtig entsorgt.

Die Lagerung erfolgt auf eigene Gefahr!

Kurse und sonstige Veranstaltungen:

Die Werkstattleiter und Mitglieder des Niemandslands sind berechtigt Kurse und sonstige Veranstaltungen in den Werkräumen abzuhalten. Die Werkstattleiter entscheiden, ob die gewünschte Veranstaltung in den Werkräumen abgehalten werden kann. Die Werkstattleiter stehen nach Vereinbarung und auf Wunsch der veranstaltenden Mitglieder für die Planung der Veranstaltung und als Helfer zur Verfügung. Während der Veranstaltung haben die Kursleiter die Verantwortung gegenüber den Teilnehmern und den Räumlichkeiten inne. Während der Veranstaltung gelten die in diesem Regelwerk beschriebenen Regeln.

Kursgebühren:

Die Veranstalter der Kurse sind berechtigt mit den Teilnehmern der Kurse individuelle Kursgebühren zu vereinbaren. Von diesen Kursgebühren sind zehn Prozent als Werkstattbeitrag an die Werkstattkasse abzuführen. Besondere Belastungen, wie verstärkter Werkzeug- oder Stromverbrauch, werden mit einem gesondert zu vereinbarenden Beitrag abgegolten. Nimmt ein Werkstattleiter als Helfer an der Veranstaltung teil sollte ihm der Fairnes halber ein individuell zu vereinbarender Anteil der Kursgebühren zustehen. Werden keine Kursgebühren erhoben, gilt die oben beschriebene Beitragsordnung.

Kommerzielle und gewerbliche Zwecke:

Mitgliedern des Niemandslands ist es erlaubt die Werkstatt innerhalb der dargelegten Regeln zu kommerziellen b.z.w. gewerblichen Zwecken zu nutzen. Aus den hieraus erzielten Einnahmen sind 10% und mindestens ein halber Monatsbeitrag als Werkstattbeitrag zu entrichten. Erreichen b.z.w. unterschreiten die Einnahmen einen Monatsbeitrag, gilt die „Eine Hand wäscht die andere Hand“ Regelung. In Sonderfällen kann eine alternative, flexible Beitragsregelung getroffen werden.

Haftung:

Die Benutzung der Werkstatt geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung der Nutzer. Die Aufgabe der Werkstattleiter ist es Hilfestellungen zu geben und nicht die Arbeit der Nutzer zu beaufsichtigen oder vorwiegend durchzuführen. Die Nutzer haften für Schäden, die sie während ihrer Arbeit in der Werkstatt verursachen. Nutzer sollten nach Möglichkeit eine Haftpflichtversicherung haben. Haben sie keine, sollten sie mit ganz besonderer Umsicht vorgehen! Werkstattleiter und Kursleiter müssen eine Haftpflichtvericherung haben, die Schäden, die im Rahmen der Werkstattnutzung und Kurserteilung entstehen können, abdeckt.

Werkzeugnutzung:

In der Werkstatt stehen diverse Werkzeuge zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung. Werkzeuge, die anderen gehören, sind nur nach Fragen und Erlaubnis des Eigentümers zu benutzen. Werden Werkzeuge (auch aus Versehen) beschädigt, sind diese zu ersetzen. Aufgebrauchte Verbrauchsmaterialien und abgenutzte Werkzeuge sind zu ersetzen.

Ordnung:

Jeder Nutzer ist für die Ordnung in der Werkstatt selbst verantwortlich. Werkzeuge und Materialien sind nach Benutzung an die vorgesehenen Orte zu räumen und in einen für den nächsten Benutzer nutzbaren Zustand zu bringen. Hobel sind zu schärfen, Maschinen zu reinigen und so weiter. Die Werkbänke sind nach Beendigung der Arbeit frei zu räumen, damit auch andere sie nutzen können. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, ist das mit den Werkstattleitern abzusprechen. Nach der Arbeit ist die Werkstatt zu säubern. Dazu gehört es die Werkbänke aufzuräumen, sie abzufegen, Klebstoff und Lackreste zu entfernen und den Boden zu kehren. Entstandene Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Sicherheit, Umwelt und Gesundheitsschutz:

Vor Beginn des Projektes wird eine Sicherheitseinführung durchgeführt. Der Umgang mit den Maschinen wird erläutert. Sollte sich jemand bei der Nutzung der Maschinen unsicher fühlen, sollte derjenige zur eigenen Sicherheit um Hilfe bitten. Die Nutzung der Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr und sollte nur mit besonderer Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden.

Für die Arbeit sollte taugliche, eng anliegende Kleidung getragen werden. Lange Haare werden sicher fixiert. Bei der Arbeit mit Maschinen mit großer Geräuschentwicklung ist Gehörschutz zu verwenden.

In der Werkstatt ist rauchen und offenes Feuer verboten!

Die Verwendung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Materialien sollte vermieden werden. Dort wo der Einsatz nicht zu umgehen ist, sollte er auf das Nötigste beschränkt werden. Die Sicherheitsvorschriften auf den Verpackungen sind zu beachten. Insbesondere ist entsprechende Schutzkleidung zu benutzen. Auch natürliche Materialien können gesundheitsschädlich sein. Informationen dazu können bei den Werkstattleitern erfragt oder im Internet recherchiert werden. In Zusammenarbeit mit den Werkstattleitern können Alternativen erarbeitet werden.

Entsorgung von Abfällen und Gegenständen:

In der Werkstatt wird Mülltrennung durchgeführt. Holzreste, Späne und so weiter werden in einer Holzrestetonne gesammelt. Sie kommen entweder auf den Kompost, in den Restmüll oder werden verbrannt. Lacke und andere Chemikalien werden gemäß der Verpackungshinweise entsorgt. Kunststoffe kommen in die Restmülltonne. Metalle kommen in die Metalltonne. Sie können recycled werden. Sollte bei bestimmten Abfallarten Unklarheit bestehen, können die Werkstattleiter gefragt werden wie sie zu entsorgen sind. Sollten Werkstoffreste noch verwendbar sein, können sie zur späteren Verwendung gesammelt werden.

Die Werkstatt ist KEIN Lagerraum für mehr oder weniger nutzlose Gegenstände! Gegenstände, die keinem Eigentümer zuzuordnen sind, gehen nach einer Frist von einem Monat ins Eigentum des Niemandslandes über, werden verwertet oder entsorgt. Während der Frist wird am schwarzen Brett im Haupthaus ausgehängt, dass Gegenstände zu entfernen sind. Gegenstände, die zuzuordnen sind und nach einer Frist von einem Monat nach Aufforderung nicht entfernt werden, gehen ins Eigentum des Niemandslandes über, werden verwertet oder kostenpflichtig entsorgt. Die Kosten werden mit dem Schlüsselpfand beglichen.

Rücksicht gegenüber den Nachbarn:

Wegen der Nachbarschaft ist Maschinenlärm vor 9.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und ab 21 Uhr zu vermeiden. Sonntags und an Feiertagen ist Maschinenlärm Ganztägig zu vermeiden.

Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden oder zumindest auf ein Minimum zu beschränken.

Regeleinhaltung, Verantwortung und Regelbruch, Hausrecht:

Die Verantwortung in der Werkstatt haben die Werkstattleiter inne. Ihnen gebührt das Hausrecht. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Werden Regeln wiederholt gebrochen oder Anweisungen nicht Folge geleistet, haben die Werkstattleiter das Recht das Projekt zu beenden und den Nutzer aufzufordern sämtliche projektrelevanten Gegenstände umgehend zu entfernen. Der Werkstattschlüssel ist dann umgehend auszuhändigen. In diesem Falle verfällt das Schlüsselpfand und geht in das Eigentum des Niemandslandes über. Bereits gezahlte Beiträge werde nicht zurück erstattet.

Nutzer, die über einen Schlüssel verfügen, haben während der Abwesenheit der Werkstattleiter die Verantwortung über die Werkstatt im Rahmen der beschriebenen Regeln.

Sonderregelungen:

Sonderregelungen sind in besonderen und begründeten Fällen möglich. Sie bedürfen der Absprache mit den anderen Werkstattleitern. Sonderregelungen werden im Werkstattbuch mit Begründung vermerkt. Aus der Sonderregelung ergibt sich für Andere nicht automatisch gleiches Recht.

Werkstattkasse:

Die Werkstatt verfügt über eine eigene Kasse. Sie wird von den Werkstattleitern gemeinsam verwaltet. Entscheidungen über Ausgaben werden von den Werkstattleitern gemeinsam getroffen. In der Kasse werden die Nutzerbeiträge, Stromkostenbeiträge, Spenden und so weiter gesammelt. Mit der Kasse werden die laufenden Kosten beglichen, Materialien und Werkzeuge angeschafft und Reparaturen finanziert. Einnahmen und Ausgaben werden in einem Kassenbuch eingetragen. Größere Beträge werden regelmäßig auf das Vereinskonto des Niemandslandes eingezahlt. Beträge auf dem Konto des Niemandslandes, die aus der Arbeit der Werkstatt entstanden sind, stehen weiterhin der Werkstatt zur Verfügung.

Werkstattbuch/Ordner:

Im Werkstattbuch sind die Werkstattregeln jederzeit nachlesbar.

Im Werkstattbuch werden die Projekt- und Nutzerdaten wie folgt notiert:

Nutzername:

Adresse:

Telefon:

E-Mail:

Werkstattleiter:

Projekt:

Voraussichtliche Projektdauer:

Verlängerungen der Projektdauer:

Mitgebrachtes Material:

Mitgebrachte Werkzeuge:

Beitrag:

Schlüsselübergabe:

Besonderes:

Unterschriften:

Kurse werden wie folgt notiert:

Kursleiter:

Adresse:

Telefon:

E-Mail:

Kursinhalte (kurz zusammengefasst):

Termine/Zeiten:

Kursteilnehmer mit Adressen und Kontaktdaten:

Mitgebrachtes Material:

Mitgebrachte Werkzeuge:

Beitrag:

Schlüsselübergabe:

Besonderes:

Unterschriften:

Die Daten dienen der Übersicht für die Werkstattleiter und anderen Nutzer, damit jeder weiß was wer, wann, womit mit wessen Hilfe macht und wem was gehört.

Kenntnisnahme:

Die Nutzer, Kursleiter und Kursteilnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift im Werkstattbuch/Ordner die Kenntnisnahme und ihr Einverständnis mit der Werkstattregeln/Satzung.

Vorläufige Geltung:

Die Werkstattregeln/Satzung gilt vorläufig mit Beschluss der Vollversammlung vom ________________. Einfache Änderungen sind mit Einverständnis des Vorstands möglich. Grundsätzliche Änderungen sind nur mit Beschluss einer Vollversammlung möglich. Sollten Regelungen auf Grund geltender Gesetze nicht gelten, sind die anderen Regelungen und die Geltung der Werkstattregeln als Ganzes hiervon nicht betroffen.